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21 | 05 | 2012
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Person - Willi Funk

Inhaber :

Kontakt :

Bankverbindung :

Willi Funk

Tel   +49 (07257) 903956

Sparkasse Karlsruhe Ettlingen

Albrecht-Dürer-Str.2

Mob +49 (0177) 3081597

Kto-Nr. 22722110

D-76646 Bruchsal

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BLZ 660 501 01


www.indifin.de



Status: Vermittler nach §34c GewO Erlaubnis erteilt durch Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe,Telefon (Zentrale): 07 21 / 936 - 50, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , http://www.landkreis-karlsruhe.de


Status: Versicherungsmakler nach §§ 93 HGB mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO); Bundesrepublik Deutschland   Gemeinsame Registerstelle nach §11a Abs1 GewO: Deutscher Industrie- u. Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-5005850 (14 Cent/ Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/ Min aus Mobilfunknetzen)   Internet: www.vermittlerregister.info

Vermittlerregister ID : D-0F78-9741J-25

zuständige Behörde : Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe, Tel .0721/174-0, Fax 0721/174-290 www.karlsruhe.ihk.de


Streitschlichtungs- und Beschwerdestelle:
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten oder Beschwerden stehen Ihnen folgende Beschwerdestellen zur Verfügung:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin   Wir sind verpflichtet vorgenannte Schlichtungsstellen in der Erstinformation zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass wir weder an einem Ombudsmannverfahren teilnehmen noch einen Schiedsspruch von dort akzeptieren. Dieses im Übrigen zum Vorteil unserer Kunden, denn andernfalls gefährden wir den Versicherungsschutz aus unserer Berufshaftpflichtversicherung

Berufsrechtliche Regelungen:
Gewerbeordnung (GewO) - http://bundesrecht.juris.de/gewo/
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) - http://bundesrecht.juris.de/versvermv/
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - http://bundesrecht.juris.de/vag/

Beteiligungsverhältnisse :

Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
An dem Vermittler hält keine Versicherungsgesellschaft eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals.